Nuklear Schutz (N)

Kleidungsstücke, die für den totalen Schutz des Körpers in Umgebungen (Arbeitssituationen und andere) sorgen, wo eine radioaktive Kontamination in Partikelform auftreten kann (der Vollschutz wird durch die Verwendung anderer PSA gewährleistet, die nicht notwendigerweise in das Kleidungsstück integriert sind, wie zum Beispiel Handschuhe oder Atemwegsschutzgeräte).
Nach den vorliegenden harmonisierten technischen Normen können die Kleidungsstücke je nach dem erforderlichen Schutzgrad “belüftet” oder “unbelüftet” sein.
Die in diesem Zusammenhang behandelte Kleidung betrifft nicht den Schutz gegen ionisierende Strahlung und den Schutz von Patienten gegen Kontamination mit radioaktiven Substanzen nach diagnostischen und/oder therapeutischen Eingriffen.

Die Vorrichtungen zum Schutz des Beschäftigten gegen eine mögliche radioaktive Kontamination in Partikelform müssen so ausgeführt sein, dass sie seine Isolierung gegen die verseuchte umgebende Atmosphäre gewährleisten.

Die Schutzkleidung (PSA) muss durch die Wirksamkeit der Abdichtung der Materialien der Kleidungsstücke und ihrer Verbindungssysteme (Nähte, Versiegelungen, Verbünde usw.) eine Barriere gegen radioaktiven Staub bilden, die durch die verschiedenen Werte des Nominellen Schutzfaktors (NSF) bestimmt wird.

Es gibt Kleidungsstücke vom “belüfteten” Typ (höhere nominelle Schutzfaktoren) und Kleidungsstücke vom “unbelüfteten” Typ.

Bei der Beurteilung der Angemessenheit der Schutzausrüstung für die Art der Gefahr, gegen die sie schützen soll, muss besonders auf die Kleidungstypen geachtet werden, die nicht den Schutz aller Körperteile (Hände, Füße, Atemwege usw.) vorsehen.

Die Verantwortung für die Wahl, die Beurteilung und die Überprüfung der Schutzeigenschaften dieser Vorrichtungen, die für die totale Sicherheit des Beschäftigten notwendig sind (und deren Schutzeigenschaften nicht geringer sein dürfen als die des betrachteten Kleidungsstücks), wird von der geltenden Gesetzgebung dem Endbenutzer (Arbeitgeber) auferlegt.

 

 

RADIAZ

EN 1073-1:1998 Belüftete Kleidung

EN 1073-2:2002 Unbelüftete Kleidung

EN 1073-1: 1998 (UNI EN 1073 – 1: 2000)

EN 1073-2 :2002 (UNI EN 1073 – 2:2003)

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