Schutzkleidung gegen flüssige Chemikalien.
Leistungsanforderungen an Chemikalienschutzanzüge mit flüssigkeitsdichten (Typ 3) oder spraydichten (Typ 4)
Verbindungen zwischen den Teilen der Kleidung, einschließlich der Kleidungsstücke, die nur einen Schutz für Teile des Körpers gewähren (Typ 3; Typ 4; Typ PB [3] und Typ PB [4]).
Vorbereitung (Punkt 4.1): 5 Waschzyklen (wenn Waschen vorgesehen und die Zahl der Zyklen nicht angegeben ist)
Konditionierung (Punkt 4.1): 24 Stunden bei (20 ± 2) °C und (65 ± 5) %rLF – Die Prüfung innerhalb von 5 Minuten ab Entnahme des Prüflings beginnen
Sie müssen der EN 340 - maximale Bewegungsfreiheit und Komfort (beurteilt während der Bewegungsprüfungen) - entsprechen
Überprüfung der SIEBEN Bewegungen (Punkt 4.3.4.1)
Diese Anforderungen werden auch an Einzelteile (Handschuhe, Stiefel, Kapuzen oder Atemgeräte) gestellt, die keine Einheit mit dem Kleidungsstück bilden.
Markierung gemäß EN 340
– – Markierung für chemische Gefahren nach der zugehörigen Norm unter Zusatz von:
EN 14605:2005
– Typ der Schutzkleidung (*) (*)
– Typ der Schutzkleidung (*) bei Teilschutz
– Herstellungsjahr und, falls anwendbar, Verfallsdatum, wenn dieses innerhalb von 24 Monaten liegt (kann auf der Verpackung stehen);
– das Piktogramm “Aufforderung zur Lektüre der Gebrauchsanleitung”
– Wartungspiktogramm gemäß IEN 23758 für wiederverwendbare Kleidungsstücke
– der Hinweis “Nicht wiederverwenden” bei Kleidungsstücken mit begrenztem Einsatz
(*)= Das gezeigte Piktogramm ist fakultativ und Eigentum von INDUTEX
dazugehörigen
(*) Pflichtfelder.