Schutzkleidung gegen flüssige und gasförmige Chemikalien, einschließlich Flüssigkeitsaerosole und feste Partikel. Leistungsanforderungen für belüftete und unbelüftete "gasdichte" (Typ 1) und "nicht gasdichte" (Typ 2) Chemikalienschutzanzüge
"Gasdichter" Chemikalienschutzanzug
mit von der Umgebungsluft unabhängiger Atemluftversorgung (z.B.: Pressluftatmer mit offenem System), die im Inneren des Schutzanzugs getragen wird.
mit von der Umgebungsluft unabhängiger Atemluftversorgung (z.B.: Pressluftatmer mit offenem System), die außerhalb des Schutzanzugs getragen wird.
mit Atemluftversorgung, die einen Überdruck gewährleistet (z.B.: Druckluft-Schlauchgeräte).
Typ 2 – mit Atemluftversorgung, die einen Überdruck gewährleistet (z.B.: Druckluft-Schlauchgeräte).
Prüfung nach EN 464
anwendbar auf Typ 1a, 1b und 1c
Druckverlust darf nicht mehr als 300 Pa (3 mbar) in 6 min betragen.
Prüfung nach Anhang A EN 943-1
anwendbar auf Typ 1b (zusätzlich zu EN 464 wenn die Maske nicht dauerhaft am Schutzanzug befestigt ist), 1c und 2
– EN 943-1:2002
– Typ der Schutzkleidung (*)
– Nummer und Datum der entsprechenden europäischen Norm, falls die Chemikalienschutzkleidung auch Prüfungen gegen zusätzliche Gefahren unterzogen wird (zum Beispiel Hitze- und Flammenbeständigkeit, mechanische Stoßfestigkeit, schlechte Sicht);
– Baujahr und gegebenenfalls Verfallsdatum (kann auf der Verpackung stehen);
– das Piktogramm “Aufforderung zur Lektüre der Gebrauchsanleitung”
Marcatura secondo la EN 340 – Markierung gemäß EN 340 Markierung für chemische Gefahren
(*)= Das gezeigte Piktogramm ist fakultativ und Eigentum von INDUTEX
(*) Pflichtfelder